Leistungen und Therapien 

Was brauchen Sie für eine logopädische Therapie?

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, die z. B. von Haus-, Kinder- oder HNO-Ärztinnen und -Ärzten ausgestellt werden kann. Nach Terminvereinbarung erfolgt zunächst eine ausführliche Diagnostik und Anamnese, auf deren Basis ein individueller Therapieplan erstellt wird.

Zuzahlung und Kosten

Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt in der Regel 10 % der Behandlungskosten zuzüglich einer einmaligen Rezeptgebühr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Privat versicherte Patientinnen und Patienten erhalten eine Rechnung gemäß ärztlicher Verordnung oder individueller Vereinbarung. Bei Fragen zu Kosten oder Zuzahlungen berate ich Sie gerne persönlich. 

Störungsbilder

In der logopädischen Therapie werden Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen behandelt. Dazu gehören unter anderem Sprachentwicklungsstörungen, Artikulations- und Aussprachestörungen, Störungen des Redeflusses, Stimmprobleme sowie Schluck- und Sprachstörungen nach neurologischen Erkrankungen. Die Therapie wird individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst und orientiert sich an aktuellen fachlichen Standards.